Krankenversicherung für Studenten

 

Für Studenten ist eine Krankenversicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Die richtige Krankenversicherung für Studenten ist wichtig .

Daher verlangen die Universitäten zur Immatrikulation einen entsprechenden Nachweis. Es kommt zu Studienbeginn darauf an, wie man zuvor über seine Eltern versichert war. War man Mitglied in der gesetzlichen Familienversicherung, muss man sich auch im Studium gesetzlich versichern.

Eine freiwillige private Krankenversicherung können ebenso Studenten in den ersten drei Monaten des Studiums wählen, die bereits vor dem Studium privat versichert waren.

Der Versicherungsträger der privaten Versicherung kann prinzipiell genauso frei gewählt werden, wie der Leistungsumfang.

Für Kinder von Beamten gilt die Besonderheit, dass diese sich auch im Studium weiterhin mit dem bestehenden Beihilfetarif privat versichern können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie nach wie vor Kindergeld erhalten. Entfällt die Zahlung des Kindergeldes (zum Beispiel mit Vollendung des 25. Lebensjahres), muss sich der Student selbst versichern.

Vorsicht beim Nebenjob während des Studiums: Arbeitet man als Student mehr als 20 Stunden pro Woche, muss man sich wie ein Arbeitnehmer versichern lassen. Auch bei sehr lang andauernden Praktika sollte man einen Steuerberater konsultieren, ob diese Tätigkeit unschädlich in Bezug auf die Krankenversicherung ist.