Gesetzlich Krankenversicherte sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen nicht ausreichend versichert. Ihre Europäische Versicherungskarte hilft Ihnen nur in den Ländern der Europäischen Union und den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Selbst dort stellen niedergelassene Ärzte oft Privatrechnungen aus, die sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet. Außerhalb der oben genannten Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt nicht krankenversichert!
Das bedeutet: Sie bleiben auf einem Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen! Deswegen sollten Sie vor Ihrer Reise immer an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken.
Die Auslandskrankenversicherung enthält unter anderem folgende Leistungen:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Übermittlung von Nachrichten an die Familie bzw. Firma des Versicherten bei Erkrankung im Ausland (Assistance-Leistung)
- 24-Stunden-Notfall-Service
- Erstattung der nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe bei der Assistance-Hotline bis zu 50,- € je Versicherungsfall
Eine vollständige Leistungsbeschreibung senden wir Ihnen gerne zur.
Die Anbieter unterscheiden sich in den Details deutlich und Sie sollten das von uns professionell selektieren lassen. Es kostet auch nicht mehr als der Abschluss beim Anbieter oder selbstständig im Internet. Im Gegenteil – das große Extra: eine kompetente neutrale Bewertung erhalten Sie dort nicht.
Auslandskrankenversicherung für Reisen bis 56 Tage
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Die Auslandskrankenversicherung übernimmt weltweit die Kosten für Ihre medizinische Versorgung auf Reisen.