Private Haftpflichtversicherung für Studenten im Studium relevant -die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Viele Studenten machen sich darüber jedoch keine Gedanken, weil sie oft über Ihre Eltern mitversichert sind.
Dazu müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Eltern haben eine Privathaftpflicht (Familientarif)
- Es handelt sich um ein Erststudium
- Der Studienbeginn fand im lückenlosen Anschluss an die Schulausbildung, die Erst-Berufsausbildung, den Wehr- oder Zivildienst statt und auch zwischen Schule und Erst-Ausbildung oder Wehr-/ Zivildienst gab es keine Lücke.
- Sie sind nicht älter als 25 Jahre
- Bei Studium im Ausland: Prüfung, ob sich der Versicherungsschutz auf das Studienland erstreckt und nicht zeitlich begrenzt ist.
Umfang der Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:
- Privatperson (§ 823 BGB ), so zum Beispiel als Fahrradfahrer, Fußgänger, Skifahrer usw.;
- als Haushaltungs- und Familienvorstand (Verletzung der Aufsichtspflicht über minderjährige Kinder) Kinder – Haftpflicht.
- als Mieter oder Besitzer eines privat genutzten Einfamilienhauses (Verkehrssicherungspflicht, z.B. Räum- und Streupflicht); Privathaftpflichtversicherung – Eigenheim
- als Sportler (ausgenommen: diverse Wettkämpfe);
- als Dienstherr von Hausangestellten.
- als Tierhalter zahmer Tiere (ausgenommen: Hunde, Pferde, Rinder usw.). Für Hunde, Pferde usw. gibt es zusätzliche Haftpflichtversicherungen.
- aus dem Gebrauch von nicht zulassungs- oder versicherungspflichtigen Kfz oder ArbeitsmaschinenBenzinklausel; Kraftfahrzeuge mitversicherte – Haftpflicht.
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner und alle unverheirateten, minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder bis zum Abschluss der 1. Ausbildung – Studium und/oder Lehre – mitversichert Privathaftpflichtversicherung – Mitversicherte; Kinder – Haftpflicht.
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner und alle unverheirateten, minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder bis zum Abschluss der 1. Ausbildung – Studium und/oder Lehre – mitversichert Privathaftpflichtversicherung – Mitversicherte; Kinder – Haftpflicht.
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe.
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Schadenersatz verpflichtet.
Meistens ist es ja nur die Brille, auf die man getreten ist oder der Rotwein, der versehentlich auf das Sofa gekippt wurde. Solche Schadenersatzansprüche können manchmal zwar auch sehr teuer werden, führen aber wohl kaum in den finanziellen Bankrott.
Sollten jedoch Personenschäden mit im Spiel sein, können die Regressansprüche schnell in die Hunderttausende oder sogar in Millionenhöhe gehen. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb ein absolutes Muss.
Sie kostet bei günstigen Versicherern auch nicht die Welt.
Je nach Niveau zwischen 40-60 EUR im Jahr .
Die Leistungen sollten natürlich stimmen und keine Sorge, ein hohes Leistungsniveau kostet bei dieser Versicherungsart ca. 5 EUR im Jahr mehr.
Aber nicht der Preis ist aussagekräftig, denn es gibt einige sehr teure Produkte die inhaltlich recht übersichtlich sind.
Bei der Auswahl des richtigen Vertrages kommt es auch auf die eigene Risikosituation an. Wer beispielsweise fremde Schlüssel verwahrt, z. B. von der Uni, muss ausreichend gegen Schlüsselverlust versichert sein. Die Versicherungssumme sollte schon bei 15.000 EUR aufwärts liegen, für den Fall, dass die Schließanlage ausgetauscht werden muss.
Wer eine Wohnung gemietet hat, sollte auch ausreichend Mietsachschäden von mindestens 1 Mio. EUR versichern. Wer soll denn das Haus bezahlen, falls Sie den Brand verschuldet haben ? (Kabelbrand, Zigarette, Kerze etc.)
Vermögensschäden, bitte auch mit mindestens 1 Mio. EUR, sollten im Vertrag versichert sein.
Suchen Sie am besten nicht selbst nach einer Versicherung, sondern melden Sie sich einfach bei uns und bei einem kostenfreien unverbindlichen Beratungsgespräch finden wir das geeignete Produkt. Dadurch wird der Vertrag nicht teuerer, sondern besser. Denn im Schadensfall begleiten wir aktiv den Schaden gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Sie brauchen also die Angelegenheiten nicht direkt mit der Versicherung. Wir vertreten nur die Interessen der Klienten und die nicht einer Gesellschaft.
Ein Unfall mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Bibliothek kann durch Personenschäden teuer werden. Eine Heilbehandlung, der Verdienstausfall oder der Umbau von Auto und Haus des Geschädigten – Kosten über 1 Mio. Euro sind kein Einzelfall, welche die Studenten Haftpflicht abdecken würde.
Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust und Auslandsaufenthalte sollten versichert sein, um Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe der vereinbarten Deckungssummen abzudecken. Selbst Anwälte und Gerichtskosten übernehmen einzelne Tarife von Versicherungsanbietern der Haftpflichtversicherung für Studenten.